Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichengesetz

FwKatsEG - NRW

§ 7 Form

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FwKatsEG%20-%20NRW/7#abs-1 (1) Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen besteht aus einem gleichschenkligen Emaillekreuz und zeigt jeweils auf zwei gegenüberliegenden Schenkeln rote Flammen sowie grünes Laub auf weißem Grund, das in der Mitte das farbige Landeswappen und auf einem unterlegten goldenen Ring die Umschrift trägt:

„Für Verdienste im Einsatz“.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FwKatsEG%20-%20NRW/7#abs-2 (2) Das Feuerwehr- und Katastrophenschutz-Ehrenzeichen wird als Steckkreuz getragen. Anstelle des Steckkreuzes kann ein Ansteckpin getragen werden.

§ 6 § 8